Herzlich

Herzlich willkommen bei

H.K.Objektbetreuung und Objektbetreuung Moser

Seit über zwei Jahrzehnten bietet unser Unternehmen professionelle Dienstleistungen in der Grünflächenpflege, im Winterdienst und in der Objektbetreuung an.

Unser erfahrenes Team ist darauf spezialisiert, eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen, die bei der Instandhaltung und Pflege von Immobilien auftreten können. Von der Rasenpflege bis zur Schneeräumung, wir verstehen, dass jedes Objekt und jeder Kunde einzigartige Bedürfnisse hat.

Was ist unser Ziel

Unser Ziel ist es, die Funktionalität und Ästhetik Ihrer Grünflächen zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Wege und Zufahrten im Winter sicher und begehbar sind. Wir sind stolz darauf, schnelle und effiziente Serviceleistungen zu erbringen, und unser Kundendienst steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um auf Ihre Anliegen einzugehen und Unterstützung zu bieten.

Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Kontaktieren Sie uns, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Objekt das ganze Jahr über in bestem Zustand bleibt.

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Unser Service

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Service

Unser umfassendes Betreuungsangebot für Ihr Objekt ist sowohl im Sommer als auch im Winter verfügbar, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie das ganze Jahr über in bestem Zustand bleibt. Wir verstehen, dass die Wartung und Pflege von Immobilien saisonabhängig variieren kann, daher bieten wir spezialisierte Dienstleistungen an, die auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind.

WINTER

Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden und sichere Gehwege zu garantieren. Wir überwachen die Wetterbedingungen sorgfältig, um schnell und effizient auf Schneefall und Eisbildung reagieren zu können.

SOMMER

Im Sommer konzentrieren wir uns auf die Pflege der Außenanlagen, einschließlich Gartenpflege, Unkrautbekämpfung und Bewässern, um sicherzustellen, dass Ihre Grünflächen lebendig und einladend bleiben. Wir übernehmen auch die Reinigung von Außenbereichen, wie Gehwegen und Terrassen, um einen positiven ersten Eindruck zu gewährleisten.

Herausforderungen unserer Zeit

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Schneeschaufel
rasenschneiden
Garten
Pflug

Sommer und Winter - wir sind gschwinder

Was wir noch für Sie tun

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FAQ

GEFRAGT GEFUNDEN

NEIN. Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden und sichere Gehwege zu garantieren. Wir überwachen die Wetterbedingungen sorgfältig, um schnell und effizient auf Schneefall und Eisbildung reagieren zu können.

Die Leistungserbringung erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden die § 93 StVO, die vertragsgegenständlichen Flächen während der Saison zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5 bis 7 Stunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen. 

 

Der Auftragnehmer bzw. sein Subunternehmer verpflichtet sich, die vertraglich präzisierten und vom Auftraggeber überprüften Flächen in der Zeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 15. April des Folgejahres entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach Bedarf und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen. 

ZUSATZLEISTUNGEN

Tauwetterkontrolle

Schneeabtransport 

Schwarzräumung 

Aufstellung von Warnstangen 

Die Endkehrung am Saisonende

Die Schönwetterkehrung

Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der StVO, eingeschränkt auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung.  Es besteht keine Haftung für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, usw.) zurückzuführen sind. 

Die Bezahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, hierfür wird jeweils in angemessener Zeit eine Rechnung erstellt, oder in einem Gesamtbetrag. Diese ist nach der Variante A oder Variante B zu bezahlen, welche auf der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.


Variante A:
1. Teilbetrag bis 30. September
2. Teilbetrag bis 15. Dezember


Variante B:
Gesamtbetrag bis 30 September und 5% Skonto

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