Zuverlässige Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Gehwege, Parkplätze und Zufahrten – rund um die Uhr einsatzbereit.
Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung und saisonale Pflege für saubere, gepflegte Außenanlagen.
Hausmeisterservice, Reinigung, Kontrolle der Haustechnik und 24–Stunden–Notdienst für Ihre Immobilie.
Service rund um Ihr Haus!
Seit über zwei Jahrzehnten bietet unser Unternehmen professionelle Dienstleistungen in der Grünflächenpflege, im Winterdienst und in der Objektbetreuung an.
Unser erfahrenes Team ist darauf spezialisiert, eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen, die bei der Instandhaltung und Pflege von Immobilien auftreten können. Von der Rasenpflege bis zur Schneeräumung, wir verstehen, dass jedes Objekt und jeder Kunde einzigartige Bedürfnisse hat.
Unser Ziel ist es, die Funktionalität und Ästhetik Ihrer Grünflächen zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Wege und Zufahrten im Winter sicher und begehbar sind. Wir sind stolz darauf, schnelle und effiziente Serviceleistungen zu erbringen, und unser Kundendienst steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um auf Ihre Anliegen einzugehen und Unterstützung zu bieten.
Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.
Kontaktieren Sie uns, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Objekt das ganze Jahr über in bestem Zustand bleibt.
Der Bereich Gartenpflege umfasst umfassende Dienstleistungen zur Pflege und Gestaltung Ihrer Grünflächen, damit Ihr Garten stets gesund und einladend bleibt und das gesamte Jahr über Freude bereitet.
Pflege von Rasenflächen, Bäumen und Grünanlagen
Bewässerung
Beseitigung von Grünschnitt
Ganzjähriger Service durch Objektbetreuung, Sommerpflege und Winterdienst für Ihre Immobilie.
Unser umfassendes Betreuungsangebot für Ihr Objekt ist sowohl im Sommer als auch im Winter verfügbar
Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden
Im Sommer konzentrieren wir uns auf die Pflege der Außenanlagen, einschließlich Gartenpflege und Unkrautbeseitigung
Wenn Sie Fragen zur Hausbetreuung oder Winterdienst haben, sind Sie nicht allein. Viele Menschen möchten mehr über die angebotenen Dienstleistungen, die Kosten und die Verfügbarkeit erfahren. Häufig gestellte Fragen beinhalten Themen wie die Art der erledigten Aufgaben, wie oft die Betreuung stattfindet und welche besten Praktiken für eine effektive Zusammenarbeit empfohlen werden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um spezifische Informationen zu erhalten und Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen.

NEIN. Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden und sichere Gehwege zu garantieren. Wir überwachen die Wetterbedingungen sorgfältig, um schnell und effizient auf Schneefall und Eisbildung reagieren zu können.

Die Leistungserbringung erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden die § 93 StVO, die vertragsgegenständlichen Flächen während der Saison zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5 bis 7 Stunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen.

Der Auftragnehmer bzw. sein Subunternehmer verpflichtet sich, die vertraglich präzisierten und vom Auftraggeber überprüften Flächen in der Zeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 15. April des Folgejahres entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach Bedarf und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen.


Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der StVO, eingeschränkt auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Es besteht keine Haftung für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, usw.) zurückzuführen sind.

Die Bezahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, hierfür wird jeweils in angemessener Zeit eine Rechnung erstellt, oder in einem Gesamtbetrag. Diese ist nach der Variante A oder Variante B zu bezahlen, welche auf der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.
Variante A:
1. Teilbetrag bis 30. September
2. Teilbetrag bis 15. Dezember
Variante B:
Gesamtbetrag bis 30 September und 5% Skonto