Winterdienst, Grünflächenpflege Objektbetreuung

Winterdienst

Zuverlässige Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Gehwege, Parkplätze und Zufahrten – rund um die Uhr einsatzbereit.

Grünflächenpflege

Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung und saisonale Pflege für saubere, gepflegte Außenanlagen.

 

Objektbetreuung

Hausmeisterservice, Reinigung, Kontrolle der Haustechnik und 24–Stunden–Notdienst für Ihre Immobilie.

Herzlich willkommen bei 
H.K.Objektbetreuung

Service rund um Ihr Haus!

Seit über zwei Jahrzehnten bietet unser Unternehmen professionelle Dienstleistungen in der Grünflächenpflege, im Winterdienst und in der Objektbetreuung an.

Unser erfahrenes Team ist darauf spezialisiert, eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen, die bei der Instandhaltung und Pflege von Immobilien auftreten können. Von der Rasenpflege bis zur Schneeräumung, wir verstehen, dass jedes Objekt und jeder Kunde einzigartige Bedürfnisse hat.

Was ist unser Ziel

Unser Ziel ist es, die Funktionalität und Ästhetik Ihrer Grünflächen zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Wege und Zufahrten im Winter sicher und begehbar sind. Wir sind stolz darauf, schnelle und effiziente Serviceleistungen zu erbringen, und unser Kundendienst steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um auf Ihre Anliegen einzugehen und Unterstützung zu bieten.

Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Kontaktieren Sie uns, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Objekt das ganze Jahr über in bestem Zustand bleibt.

Gartenservice

Der Bereich Gartenpflege umfasst umfassende Dienstleistungen zur Pflege und Gestaltung Ihrer Grünflächen, damit Ihr Garten stets gesund und einladend bleibt und das gesamte Jahr über Freude bereitet.

Pflege von Rasenflächen, Bäumen und Grünanlagen

Bewässerung

Beseitigung von Grünschnitt

Unsere Service

Ganzjähriger Service durch Objektbetreuung, Sommerpflege und Winterdienst für Ihre Immobilie.

Hausmeisterservice

Unser umfassendes Betreuungsangebot für Ihr Objekt ist sowohl im Sommer als auch im Winter verfügbar

Winterdienst

Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden

Gartenpflege

Im Sommer konzentrieren wir uns auf die Pflege der Außenanlagen, einschließlich Gartenpflege und Unkrautbeseitigung

Wir sind für Sie da!

Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Anliegen umgehend zu klären und Lösungen zu finden, die Ihnen sofortige Entlastung bieten.
 
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, damit Sie jederzeit die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Egal ob Tag oder Nacht, unser Team steht bereit, um Ihre Anliegen schnell und zuverlässig zu erledigen.

FAQ  

GEFRAGT - GEFUNDEN

Wenn Sie Fragen zur Hausbetreuung oder Winterdienst haben, sind Sie nicht allein. Viele Menschen möchten mehr über die angebotenen Dienstleistungen, die Kosten und die Verfügbarkeit erfahren. Häufig gestellte Fragen beinhalten Themen wie die Art der erledigten Aufgaben, wie oft die Betreuung stattfindet und welche besten Praktiken für eine effektive Zusammenarbeit empfohlen werden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um spezifische Informationen zu erhalten und Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen.

Muss ich anrufen, wenn Schnee liegt?

Muss ich anrufen, wenn Schnee liegt?

NEIN. Im Winter liegt unser Fokus auf der Schneeräumung und dem Streuen von Splitt oder Salz, um Rutschgefahr zu vermeiden und sichere Gehwege zu garantieren. Wir überwachen die Wetterbedingungen sorgfältig, um schnell und effizient auf Schneefall und Eisbildung reagieren zu können.

In welcher Zeit wird geräumt?

Die Leistungserbringung erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden die § 93 StVO, die vertragsgegenständlichen Flächen während der Saison zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5 bis 7 Stunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen. 

Ab welchen Monat beginnt die Saison

Der Auftragnehmer bzw. sein Subunternehmer verpflichtet sich, die vertraglich präzisierten und vom Auftraggeber überprüften Flächen in der Zeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 15. April des Folgejahres entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach Bedarf und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen. 

Aufzahlungen

  • Tauwetterkontrolle
  • Schneeabtransport 
  • Schwarzräumung 
  • Aufstellung von Warnstangen 
  • Die Endkehrung am Saisonende
  • Die Schönwetterkehrung

Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der StVO, eingeschränkt auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung.  Es besteht keine Haftung für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, usw.) zurückzuführen sind. 

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, hierfür wird jeweils in angemessener Zeit eine Rechnung erstellt, oder in einem Gesamtbetrag. Diese ist nach der Variante A oder Variante B zu bezahlen, welche auf der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.


Variante A:
1. Teilbetrag bis 30. September
2. Teilbetrag bis 15. Dezember


Variante B:
Gesamtbetrag bis 30 September und 5% Skonto